= Zustand der selbstverständlichen Zugehörigkeit aller Menschen zur Gesellschaft, verbunden mit der uneingeschränkten Teilhabe in all ihren Bereichen (vgl. Dreier/Kugler/Nordt o.J.) im Sinne der universellen Menschenrechte und demnach absolutes Gegenteil der Exklusion.

Ein inklusives Verständnis geht von gesellschaftlicher Vielfalt (Diversity) aus und erachtet die Aspekte von Vielfalt als positiv – mögliche Konflikte werden für die gemeinschaftliche Entwicklung als nützlich erachtet (vgl. Hinz 2014). Es ersetzt das Denken in Kategorien und spricht sich gegen die Benennung von natürlichen Unterschieden zwischen Menschen aus. Eine inklusive Sicht richtet sich damit gegen jegliche Form der Diskriminierung und Marginalisierung.

Im gesellschaftlichen Bereich Bildung wurden zur Verankerung inklusiver Bildung Meilensteine gesetzt, um so die gleichberechtigte Teilhabe für alle Individuen einer Gesellschaft zu ermöglichen – im Jahr 1994 mit der Salamanca-Erklärung der UNESCO, im Jahr 2008 mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft getreten ist, sowie im Jahre 2011 mit der UNSECO-Resolution zur Inklusiven Bildung. Anfang 2017 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG), ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen, richtungsweisend. Mit ihm soll das deutsche Recht in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt werden.

Schlüsselbegriffe, die mit Inklusion assoziiert werden sowie durch die Gesetzgebungen eingefordert und demnach umgesetzt werden sollen, sind u.a. Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung, Stärkung der Selbstbestimmung, Förderung von Ressourcen und das Ermöglichen von Teilhabe und Teilnahme aller Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft (vgl. Hensen et al. 2014).

Bezüge zur Sozialen Arbeit

Nicht erst seit der verstärkten Umsetzung der Barrierefreiheit in der Sozialen Arbeit sind die Einrichtungen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik dazu angehalten, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie von allen (jungen) Menschen genutzt werden können. So ist beispielsweise bereits seit 1996 in §1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) als zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe die Förderung aller jungen Menschen auf Basis ihrer individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse, die Vermeidung und der Abbau von Benachteiligungen sowie die Schaffung positiver Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien geregelt.

Es geht entsprechend um die Umsetzung von Inklusion im engeren und im weiteren Sinn, wie z.B.:

  • Die Schaffung einer förderlichen Atmosphäre in den Einrichtungen, die nicht zu sozialen Barrieren führt, indem einzelne Personen oder Gruppen nicht ausgegrenzt werden;
  • die Vermeidung von Diskriminierungen (die ggf. positiv gemeint sein können), aufgrund von Beeinträchtigungen (Ableismus), Geschlecht/Gender und/oder kultureller, sozialer oder religiöser Zugehörigkeit;
  • die Schaffung räumlicher Bedingungen, sodass keine Person von der Nutzung der Angebote der Sozialen Arbeit ausgeschlossen wird;
  • die Kommunikation der Angebote auf möglichst vielfältigen Wegen, um niemanden durch eine eingeschränkte Form der Informationsweitergabe auszuschließen sowie
  • die Ermöglichung von Unterstützungsmaßnahmen, wenn Personen ohne diese Hilfen nicht an den Angeboten der Sozialen Arbeit teilnehmen können.

Literatur

BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016): Grundsätze des BTHG. URL: http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/BTHG/FAQs_BTHG.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [07.12.2016].

Dreier, Katrin/ Kugler, Thomas/ Nordt, Stephanie (o.J.): Inklusion. URL: http://www.queerformat.de/fileadmin/user_upload/news/120622_SexuelleVielfalt_Glossar.pdf [16.11.2016].

Hensen, Gregor/ Küstermann, Burckhard/ Maykus, Stephan/ Riecken, Andrea/ Schinnenburg, Heike/ Wiedebusch, Silvia (2014): Inklusive Bildung. Organisations- und professionsbezogene Aspekte eines sozialen Programms. Weinheim und Basel: Beltz Juventa.

Hinz, Andreas (2014): Inklusion im Bildungskontext: Begriffe und Ziele. In: Kroworsch, Susann (Hrsg.): Inklusion im deutschen Bildungssystem. Barrieren und Lösungswege. Berlin: Lambertus, S. 15–25.

Weiterführende Literatur

Felder, Marion/ Schneiders, Katrin (2016): Inklusion kontrovers: Herausforderungen für die Soziale Arbeit. Schwalbach/ Taunus: Wochenschau.

DUK – Deutsche UNSECO Kommission (o.J.): Inklusive Bildung weltweit. URL: http://unesco.de/bildung/inklusive-bildung/inklusive-bildung-international/inklusive-bildung-weltweit.html [04.01.2017].


Leuphana Universität Lüneburg / Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik / Projekt "KomPädenZ Potenzial" 2017


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