= Form der Diskriminierung, die auf verschiedene gesellschaftlich kategorisierte Merkmale einer Person bzw. die Kombination verschiedener Merkmale abzielt. So kann ein Mensch gleichzeitig von mehreren Arten der Diskriminierung, wie beispielsweise Sexismus, Rassismus und Homosexuellenfeindlichkeit betroffen sein. Hieraus ergibt sich eine spezielle Diskriminierungserfahrung, die nicht nur durch die Summe ihrer Einzelmerkmale, sondern eben speziell durch das Zusammenspiel dieser zustande kommt (vgl. Dreier/Kugler/Nordt 2012).

Formen der Mehrfachdiskriminierung sind in der Fachliteratur oft unter den Stichwörtern „additive Diskriminierung“, „verstärkende Diskriminierung“ und „intersektionelle Diskriminierung“ zu finden. Obwohl alle Begriffe eine Diskriminierung aufgrund von mehreren Merkmalen umschreiben, unterscheiden sie sich in ihrer Bedeutung. Während die additive Diskriminierung von einem separaten Auftreten zweier oder mehrerer Formen der Diskriminierung ausgeht, beschreibt die verstärkende Diskriminierung Fälle, bei denen sich zwei oder mehrere Formen von Diskriminierung gegenseitig in ihrer Wirkung auf die betroffene Person verstärken. Bei der intersektionellen Diskriminierung interagieren verschiedene Formen der Diskriminierung derart miteinander, dass sie nicht separat betrachtet werden können (Intersektionalität) (vgl. Europäische Kommission 2007, S. 17f.).

Bezüge zur Sozialen Arbeit

Eine Kernaufgabe der Sozialen Arbeit ist es, sich für Chancengerechtigkeit und Inklusion sowie entsprechend gegen Diskriminierung einzusetzen (Beispiele siehe dort).

Es gilt also, Partei zu ergreifen, wenn Diskriminierungen oder Mehrfachdiskriminierungen beobachtet werden und diese selbst auch zu vermeiden, indem die Fachkräfte ihr eigenes Handeln reflektieren (ggf. im kollegialen Austausch). Dabei sollte z.B. auch auf eine diskriminierungsarme Sprache geachtet werden.

Die oben genannten Formen der Mehrfachdiskriminierung können in der Sozialen Arbeit beispielsweise in folgenden Situationen auftreten:

  • Additive Diskriminierung: Eine Muslima, die regelmäßig den offenen Treff eines Jugendhauses besucht, wird von einer Gruppe männlicher Jugendlicher aufgrund ihres Geschlechtes ausgegrenzt. Von einer Mädchenclique in ihrer Schulklasse wird sie mit den Worten „Hau ab, Kopftuchmädchen“ exkludiert. Hier wirken zwei Diskriminierungen nebeneinander und werden evtl. aufgrund des zeitlichen Abstands auch nicht als sich gegenseitig verstärkend wahrgenommen.
  • Verstärkende Diskriminierung: Auf einer Jugendfreizeit wird ein übergewichtiger Junge, der gelegentlich stottert beim Fußballspielen mit den Worten gehänselt: „Los, lauf D-D-D-Dicki, du fettes Walross“. Hier verstärken sich zwei Diskriminierungsformen gegenseitig.
  • Intersektionelle Diskriminierung: Einer aus dem Kosovo stammenden, im Rollstuhl sitzenden Frau, der man ihren aktuell niedrigen soziökonomischen Status an der Kleidung ansehen kann, wird trotz guter Zeugnisse eine Arbeitsstelle verweigert. Dabei wird auf ihre noch unzureichenden Deutschkenntnisse verwiesen, obwohl diese nur für einen Teil der Tätigkeit relevant sind. Hier wird wahrscheinlich nicht ausschließlich die Sprache für den Arbeitgeber ausschlaggebend für die Nicht-Einstellung gewesen sein. Sie wird höchstwahrscheinlich auf Basis mehrerer diskriminierender (Vor-)Urteile getroffen worden sein. Diese sind so miteinander verschränkt, dass man nicht klar identifizieren kann, welches davon wie stark diskriminierend gewirkt hat.

Literatur

Dreier, Katrin/ Kugler, Thomas/ Nordt, Stephanie (2012): Glossar zum Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt im Kontext von Antidiskriminierung und Pädagogik. In: Bildungsinitiative Queerformat und Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (Hrsg.): Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Handreichung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Berlin: Queerformat, S. 84–100. URL: http://www.queerformat.de/fileadmin/user_upload/news/120622_SexuelleVielfalt_Glossar.pdf [03.01.2017].

Europäische Kommission (2007): Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung. Praktiken, Politikstrategien und Rechtsvorschriften. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

weiterführende Literatur

Verloo, Mieke (2006): Multiple Inequalities, Intersectionality and the European Union. In: European Journal of Women’s Studies, 13(3), S. 211–228.

Leuphana Universität Lüneburg / Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik / Projekt "KomPädenZ Potenzial" 2017


Haftungshinweis: Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich die betreibenden Personen oder Organisationen verantwortlich.

  • Keine Stichwörter