= anzustrebender Zustand, der dann besteht, wenn alle Menschen entsprechend ihrer Voraussetzungen, Interessen und Neigungen, unabhängig ihrer Herkunft, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts, ihrer evtl. vorhandenen Religionszugehörigkeit oder Beeinträchtigung die gleichen Möglichkeiten der Teilhabe (z.B. an Bildungsprozessen) besitzen sowie eine individuelle Förderung erfahren (vgl. Schneider/Toyka-Seid 2013).

Vor dem Gesetz sind alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland gleich(gestellt) (Art 3 GG). Jede Person hat zudem das Recht auf eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit (Art 2 GG). Bildungschancen im deutschen Erziehungs- und Bildungssystem und andere Teilhabemöglichkeiten sind in Deutschland jedoch nicht gleich verteilt, beispielsweise zwischen den Geschlechtern (vgl. u.a. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014; Dalbert 2013). Chancengleichheit zielt deshalb auf eine „gerechte Verteilung von Lebens- und Zugangschancen“ (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2012, S. 210), um dem scheinbar nie zu erreichenden Zustand der Chancengerechtigkeit näher zu kommen. Das heißt, sie beansprucht eine Förderung aller Menschen, damit jene sich optimal und individuell entfalten können. Um Benachteiligungen (z.B. soziale Herkunft, Beeinträchtigungen usw.) auszugleichen und damit (Chancen-)Gerechtigkeit erst einmal ansatzweise herzustellen, welche viel zu häufig als bereits bestehend behauptet wird, lehnt sich Chancengleichheit gegen Ausgrenzung/Exklusion sowie Diskriminierung auf und fordert u.a. Barrierefreiheit und Inklusion.

Bezüge zur Sozialen Arbeit

Die Soziale Arbeit hat einen klaren gesetzlichen und professionsbezogenen Auftrag, auf mehr Chancengerechtigkeit (und damit langfristig auf Chancengleichheit) hinzuwirken. Neben den oben genannten Grundrechten gibt es dazu spezifische gesetzliche und normative Regelungen, beispielsweise in den unterschiedlichen Sozialgesetzen, der UN-Menschenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention, dem UN-Einkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und den Schulgesetzen.

Die Unterstützung zu einer gleichberechtigten Teilhabe, z.B. an Bildungsprozessen, dem Arbeitsleben, dem gesellschaftlichen und politischen Leben usw., ist Kernaufgabe einer professionellen Sozialen Arbeit. Diese hat dabei neben der staatlichen Kontrollaufgabe immer auch die individuellen Bedürfnisse der Klient*innen sowie die Menschenrechte/Grundrechte zu beachten (= Triplemandat der Sozialen Arbeit; vgl. Staub-Bernasconi 2008).

In Arbeitsfeldern und -formen der Sozialen Arbeit, wie der Eingliederungshilfe, der Sozialberatung, der Sozialen Gruppenarbeit, der Einzelfallhilfe, der Sozialpädagogischen Familienhilfe usw., muss es also immer auch darum gehen, gleichberechtigte Lebensbedingungen und damit mehr Chancengerechtigkeit anzustreben sowie die Adressat*innen der Sozialen Arbeit dabei zu unterstützen, diese zu erreichen. Im Zuge der Diskussionen um Soziale Arbeit als Profession wird verstärkt gefordert, dass die Soziale Arbeit auch ihren (politischen) „Einmischungsauftrag“ wieder stärker wahrnehmen soll, also sich durch politische Aktivitäten für die eigene Profession und die Klient*innen einzusetzen. Soziale Arbeit soll also auch auf der politischen Ebene verstärkt auf Chancengerechtigkeit hinwirken (vgl. ebd.).

Literatur

Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014): Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen (5. Bildungsbericht). URL: http://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2014/pdf-bildungsbericht-2014/bb-2014.pdf [22.12.2016].

Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2012): Bildung in Deutschland 2012. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur kulturellen Bildung im Lebenslauf. URL: http://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2012/pdf-bildungsbericht-2012/bb-2012.pdf [22.12.2016].

Dalbert, Claudia (Hrsg.) (2013): Gerechtigkeit in der Schule. Wiesbaden: Springer Fachmedien.

Schneider, Gerd/ Toyka-Seid, Christiane (2013): Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. URL: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/160944/chancengleichheit [22.12.2016].

Staub-Bernasconi, Silvia (2008): Menschenrechte in ihrer Relevanz für die Soziale Arbeit als Theorie und Praxis – Oder: Was haben Menschenrechte überhaupt in der Sozialen Arbeit zu suchen? In: WIDERSPRÜCHE, 28(107), Nr. 1, S. 9–32. URL: www.widersprueche-zeitschrift.de/IMG/pdf/widersprueche_107.pdf [23.01.2017].

weiterführende Literatur

Chancengleichheit. URL: http://www.genderkompetenz.info/genderkompetenz-2003-2010/gendermainstreaming/Strategie/Gleichstellungspolitik/chancengleichheit/index.html/ [22.12.2016].

Leuphana Universität Lüneburg / Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik / Projekt "KomPädenZ Potenzial" 2017


Haftungshinweis: Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich die betreibenden Personen oder Organisationen verantwortlich.