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Hierbei ist es dem Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit zufolge möglich, zwischen einer Barrierefreiheit im engeren und einer im weiteren Sinn zu unterscheiden. Barrierefreiheit im engeren Sinn (wie sie auch umgangssprachlich häufig gemeint wird) bezieht sich auf die Gestaltung der Umwelt in einer Weise, die Menschen mit (->) Beeinträchtigungen die gleichen Nutzungsmöglichkeiten bietet wie Menschen ohne Beeinträchtigungen (vgl. BKB o.J.). Als Barrieren sind hier im Wesentlichen Zugangs- und Kommunikationsbarrieren zu verstehen (vgl. Meyer/Kieslinger/Strähle o.J.). Personengruppen, wie Kinder ohne Beeinträchtigungen, die durch bestimmte Bauweisen u.ä. ebenfalls eingeschränkt werden können, werden nicht explizit erwähnt (vgl. BKB o.J.). Demgegenüber unterscheidet Barrierefreiheit im weiteren Sinn nicht mehr zwischen einzelnen Gruppen, sondern zielt auf eine Gestaltung der Umwelt, in der die Bedürfnisse und Anforderungen aller Menschen Berücksichtigung finden (neben (->) „Behinderung“ „Behinderung“ werden dementsprechend weitere Ungleichheits- und (->) Differenzkategorien berücksichtigt). Diese Auffassung hat bereits Einzug in Bauordnungen einzelner Bundesländer (z.B. Berlin) gehalten (vgl. BKB o.J.).
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