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Hierbei ist es dem Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit zufolge möglich, zwischen einer Barrierefreiheit im en­ger­en und einer im weiteren Sinn zu unterscheiden. Barrierefreiheit im engeren Sinn (wie sie auch umgangs­sprach­lich häufig gemeint wird) bezieht sich auf die Gestaltung der Umwelt in einer Weise, die Menschen mit (->) Be­einträchtigungen die gleichen Nutzungsmöglichkeiten bietet wie Menschen ohne Beeinträchtigungen (vgl. BKB o.J.). Als Barrieren sind hier im Wesentlichen Zugangs- und Kommunikationsbarrieren zu verstehen (vgl. Meyer/Kieslinger/Strähle o.J.). Personengruppen, wie Kinder ohne Beeinträchtigungen, die durch bestimmte Bauweisen u.ä. ebenfalls eingeschränkt werden können, werden nicht explizit erwähnt (vgl. BKB o.J.). Dem­gegen­über unterscheidet Barrierefreiheit im weiteren Sinn nicht mehr zwischen einzelnen Gruppen, sondern zielt auf eine Ge­staltung der Umwelt, in der die Bedürfnisse und Anforderungen aller Menschen Berücksichtigung finden (neben (->) „Be­hinder­ung“ Be­hinder­ungwerden dementsprechend weitere Ungleichheits- und (->) Differenzkategorien berücksichtigt). Diese Auffassung hat bereits Einzug in Bauordnungen einzelner Bundesländer (z.B. Berlin) gehalten (vgl. BKB o.J.).

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