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Gemäß Paragraph 2 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs IX werden Menschen aus einer eher medizinischen Perspektive als „behindert“ definiert, „[…] wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand [abweicht] […] und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“ (SGB IX 2001). Die damit häufig verbundene Denkform, die Menschen auf ihre Schädigung reduziert, die mit Beeinträchtigungen einhergehen kann aber nicht muss, und vielen (->) Diskriminierungen zugrunde liegt, wird als Ableismus bezeichnet.

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