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In all diesen Anwendungen des Biologismus spielt der Rechtfertigungsgedanke für Praktiken, die sich auf Unterschiede zwischen Menschen oder Menschengruppen beziehen und sie als Anhaltspunkte für Diskriminierungen oder (->) Ausgrenzungen nutzen, eine zentrale Rolle. Eine Darstellung der Unterschiede als „naturgegeben“ impliziert auch, dass sie nur schwierig oder unmöglich verändert werden können. Praktiken, die auf eine Veränderung zielen und beispielsweise gegen Diskriminierung und für (->) Emanzipation eintreten, sehen sich dann möglicherweise rasch Diskreditierungsversuchen ausgesetzt (vgl. Allen 1995).

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