(Englisch „ageism“)
= Form der Diskriminierung, bei der eine Person oder eine Personengruppe aufgrund ihres Alters benachteiligt, gering geschätzt oder nicht beachtet wird.
Meistens richtet sich die Altersdiskriminierung gegen Personen ober- oder unterhalb einer bestimmten Altersgrenze – bisweilen aber auch auf Personen eines bestimmten Alters. Obwohl seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) Altersdiskriminierung ausdrücklich verboten ist (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2006), ist sie in der Praxis immer noch ein ernstzunehmendes Problem. Laut einer FORSA-Umfrage fühlte sich bereits jeder fünfte Mensch in Deutschland wegen seines Alters diskriminiert (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2012). Am deutlichsten schlägt sich dies am Arbeitsmarkt nieder, wo Menschen ab eines gewissen Alters schwerer eine Anstellung finden und beispielsweise junge Frauen bei der Jobvergabe oft vernachlässigt werden, da Arbeitgebende befürchten, dass sie wegen baldiger Familienplanung schnell wieder ausfallen würden.
Aber auch außerhalb des Berufslebens ist Altersdiskriminierung ein Thema. Die Politik, das Gesundheits- und Finanzwesen und der Wohnungsmarkt sind nur einige Bereiche, in denen Menschen aufgrund ihres angeblich zu niedrigen oder zu hohen Alters diskriminiert werden (vgl. Gaserow 2012).
Bezüge zur Sozialen Arbeit
Junge Menschen, die schon vor der Volljährigkeit eine Wohnung suchen, haben es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer eine geeignete Bleibe zu finden. Besonders häufig verlangen Vermieter*innen eine Bürgschaft der Eltern, um sich so abzusichern. Dieses stellt jedoch vermehrt eine Herausforderung dar. Beispielsweise dann, wenn kein gutes Verhältnis zu den Eltern besteht, diese bereits verstorben sind oder Eltern keine Bürgen sein können, weil ihnen selbst die finanzielle Sicherheit fehlt.
Auch auf dem Arbeitsmarkt ist Altersdiskriminierung keine Seltenheit. Insbesondere Personen über 50 haben es besonders schwer eine Anstellung zu finden, weil ihnen nachgesagt wird, dass ältere Menschen häufiger krank sind und so ausfallen und dem Unternehmen keine Hilfe sind. Fachkräfte der Sozialen Arbeit unterstützen Menschen in herausfordernden Lebenslagen, beraten und betreuen diese und sollten deshalb ein Bewusstsein darüber entwickelt haben, dass Menschen aufgrund ihres Alters diskriminiert und benachteiligt werden. Insbesondere Rechtskenntnisse darüber zu haben, was gesetzeskonform oder -widrig ist, ist in der Sozialen Arbeit äußerst nützlich. Ein Bewusstsein davon zu haben, auf welche Herausforderungen und Probleme die Adressat*innen treffen können, ist für die tägliche Arbeit wichtig.
Literatur
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2006): Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/agg/gesamt.pdf [Stand 01.03.2017].
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2012): Themenjahr Alter 2012. URL: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Alter/themenjahr_alter/themenjahr_alter_node.html [Stand 01.03.2017].
Gaserow, Vera (2012): Gegen den Makel des Alters. In: Zeit Online. URL: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-01/alter-diskrimnierung [Stand: 01.03.2017].
weiterführende Literatur
Rothermund, Klaus/ Temming, Felipe (2014): Diskriminierung aufgrund des Alters. In: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.). URL: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Expertisen/Expertise_Diskriminierung_aufgrund_des_Alters.pdf?__blob=publicationFile&v=1 [Stand 01.03.2017].
Leuphana Universität Lüneburg / Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik / Projekt "KomPädenZ Potenzial" 2017
Haftungshinweis: Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich die betreibenden Personen oder Organisationen verantwortlich.