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= Gewaltform, von der vor allem Frauen anhand ihres Geschlechts betroffen sind, bei der Ausübende – vor allem Männer – Sexualität als Mittel zur strukturellen Gewaltausübung nutzen (vgl. Springmann 2010, S. 6).

Ähnlich wie bei anderer physischer oder psychischer Gewalt steht der Gewaltakt selbst im Vordergrund; es geht also um die zielgerichtete Schädigung einer anderen Person oder anderer Personen (vgl. Melzer 1998, S. 7). Die Schäden können je nach Art der sexualisierten Gewalt seelischer und/oder körperlicher Natur sein. Besonders an sexualisierter Gewalt ist dabei, dass insbesondere durch psychische Schädigung von Männern an Frauen hegemoniale männliche Machtstrukturen gefestigt werden (Sexismus). Der Vollzug eines körperlichen Gewaltakts ist dafür nicht einmal notwendig; sie werden schon bei der Androhung sexualisierter Gewalt hervorgerufen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschreibt sexualisierte Gewalt als umfassenden Begriff, der „sexuellem Missbrauch“, „sexueller Nötigung“, „sexueller Ausbeutung“ und „sexueller Gewalt“ übergeordnet ist, wobei jeder einzelne dieser Begriffe andere Akzente setzt. Sie sind jedoch nicht trennscharf voneinander abgrenzbar, was sich auch im aktuellen Diskurs um sexualisierte Gewalt widerspiegelt (vgl. BMFSFJ 2011, S. 11). So sind derzeit Initiativen, Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit der Thematik auseinandersetzen, daran interessiert, diese Trennschärfe gerade zwischen eben jenen zwei Begriffen „sexualisierter Gewalt“ und „sexueller Gewalt“ herzustellen. Mit sexueller Gewalt sind häufig „nur“ Formen erzwungener sexueller Intimität gemeint. Die Perfidität der Aufrechterhaltung hegemonialer männlicher Machstrukturen durch Gewaltformen, die sich der strukturellen Ungleichheit der Geschlechter bedienen, wird entsprechend erst beim Begriff der sexualisierten Gewalt deutlich (vgl. Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt 2017; Springmann 2010, S. 6f.).

Bezüge zur Sozialen Arbeit

(Text folgt)

Literatur

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/ Bundesministerium für Justiz/ Bundesministerium für Bildung und Forschung (2011): Abschlussbericht. Runder Tisch. Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich. Berlin.

Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt (2017): „Sexuelle“ oder „sexualisierte Gewalt“. URL: https://ifgbsg.org/sexuell-vs-sexualisiert/ [06.05.2017].

Melzer, Wolfgang (1998): Vorwort. In: Forschungsgruppe Schulevaluation (Hrsg.): Gewalt als soziales Problem in Schulen. Untersuchungsergebnisse und Präventionsstrategien. Opladen: Leske + Budrich.

Springmann, Veronika (2010): Für aktive Hochschulen und klare Richtlinien. Ein Gespräch mit Prof. Dr. Carol Hagemann-White über sexualisierte Diskriminierung und Gewalt. In: Zentrale Frauenbeauftragte der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.): Humboldt chancengleich, S. 6-7.

Leuphana Universität Lüneburg / Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik / Projekt "KomPädenZ Potenzial" 2017


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