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Mit dem Inkrafttreten des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) im Jahr 2008 und der Ratifizierung im Jahr 2009 steht die Frage im Mittelpunkt, wie sich Institutionen zu verändern haben, um den individuellen Bedürfnissen aller Menschen gerecht zu werden. Das Übereinkommen fordert einen Paradigmenwechsel, weil es eben nicht mehr darum geht, Menschen in ein bestehendes System zu integrieren, sondern vielmehr, die Vielfalt von Menschen (Diversity) anzuerkennen und sich den Bedürfnissen der Individuen in den verschieden gesellschaftlichen Bereichen anzupassen (vgl. Albers 2012). Das Übereinkommen beinhaltet die Erwartung, dass Menschen mit Beeinträchtigungen genau die gleichen Rechte und die soziale Teilhabe zuteilwerden, wie den Menschen ohne Behinderung. Dies folgt dem Ziel, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an ein selbstbestimmtes Leben führen können (siehe auch Normalisierung), sowohl individuell als auch in der Gesellschaft (vgl. BMAS 2011). Demnach heißt es in Artikel 1 der BRK: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“ (ebd.).

Siehe auch: Disability Mainstreaming.

Literatur

Albers, Timm/ Bree, Stephan/ Jung, Edita/ Seitz, Simone (2012): Vielfalt von Anfang an. Inklusion in Krippe und Kita. Freiburg i. Br. [u.a.]: Herder.

BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011): Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft. Berlin. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a740-nationaler-aktionsplan-barrierefrei.pdf?__blob=publicationFile [10.11.2016].

Leuphana Universität Lüneburg / Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik / Projekt "KomPädenZ Potenzial" 2017

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